Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 103
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Die Bestimmungen des römisch vier. Teiles (Außereuropäische Interessen Österreichs) (Artikel 95 bis 117) sind obsolet.
Alle von der Regierung der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie mit Ägypten geschlossenen Verträge, Abmachungen, Abkommen oder Vereinbarungen gelten als seit dem 12. August 1914 aufgehoben.
Österreich darf sich in keinem Falle auf diese Abkommen berufen und verpflichtet sich, in keiner Weise in Verhandlungen zwischen Großbritannien und den anderen Mächten hinsichtlich Ägyptens einzugreifen.
05.05.2023
10000044
NOR12000995
N1192019641S