Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 101
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Die Bestimmungen des römisch vier. Teiles (Außereuropäische Interessen Österreichs) (Artikel 95 bis 117) sind obsolet.
Marokkanische Waren genießen bei ihrer Einfuhr nach Österreich die gleiche Behandlung wie französische Waren.
05.05.2023
10000044
NOR12000993
N1192019639S