Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 97,
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Die Bestimmungen des römisch IV. Teiles (Außereuropäische Interessen Österreichs) (Artikel 95 bis 117) sind obsolet.
Österreich erklärt, alle Folgen der von der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie anerkannten Errichtung des französischen Protektorates in Marokko anzunehmen und, soweit es in Betracht kommt, auf die Kapitulationen in Marokko zu verzichten.
Dieser Verzicht hat Wirkung vom 12. August 1914 ab.
05.05.2023
10000044
NOR12000989
N1192019635S