Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 90,
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Österreich verpflichtet sich, die volle Gültigkeit der Friedensverträge und der Zusatzabkommen anzuerkennen, welche von den alliierten und assoziierten Mächten mit den Mächten abgeschlossen sind oder abgeschlossen werden, die an der Seite der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie gekämpft haben, den Bestimmungen, die über die Gebiete des ehemaligen deutschen Kaiserreiches, Ungarns, des Königreiches Bulgarien und des ottomanischen Kaiserreiches getroffen sind oder getroffen werden, zuzustimmen und die neuen Staaten in den Grenzen anzuerkennen, die auf diese Weise für sie festgesetzt werden.
Türkei
23.02.2023
10000044
NOR12000982
N1192019628S