Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 82
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Die verheirateten Frauen folgen dem Stande ihrer Gatten und die Kinder unter 18 Jahren dem Stande ihrer Eltern in allem, was die Anwendung der Bestimmungen des gegenwärtigen Abschnittes anlangt.
23.02.2023
10000044
NOR12000974
N1192019620S