Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 73,
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Die Beanspruchung der italienischen Staatsangehörigkeit seitens der im Artikel 72 bezeichneten Personen kann im Einzelfalle von der zuständigen italienischen Behörde abschlägig beschieden werden.
23.02.2023
10000044
NOR12000965
N1192019611S