Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 60
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Rumänien stimmt zu, daß in einen Vertrag mit den alliierten und assoziierten Hauptmächten Bestimmungen aufgenommen werden, die diese Mächte zum Schutze der Interessen der nationalen, sprachlichen und religiösen Minderheiten in Rumänien für notwendig erachten.
Rumänien stimmt ebenso zu, daß in einen Vertrag mit den alliierten und assoziierten Hauptmächten Bestimmungen aufgenommen werden, die sie zur Sicherung der freien Durchfuhr und einer gerechten Regelung des Handelsverkehrs der anderen Völker für notwendig erachten.
23.02.2023
10000044
NOR12000953
N1192019599S