Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 59
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Österreich verzichtet für sein Teil zugunsten Rumäniens auf alle Rechte und Ansprüche auf den diesseits der Grenzen Rumäniens, wie sie später noch durch die alliierten und assoziierten Hauptmächte werden festgesetzt werden, gelegenen Teil des ehemaligen Herzogtums Bukowina.
23.02.2023
10000044
NOR12000952
N1192019598S