Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 57
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Die Tschecho-Slowakei ist damit einverstanden, daß die alliierten und assoziierten Hauptmächte in einen mit ihr zu schließenden Vertrag die Bestimmungen aufnehmen, die sie zum Schutze der Interessen der nationalen, sprachlichen und religiösen Minderheiten in der Tschecho-Slowakei für notwendig erachten und genehmigt damit diese Bestimmungen.
Auch ist die Tschecho-Slowakei damit einverstanden, daß die alliierten und assoziierten Hauptmächte in einen mit ihr zu schließenden Vertrag die Bestimmungen aufnehmen, die sie zur Sicherung der freien Durchfuhr und einer gerechten Regelung des Handelsverkehrs der anderen Völker für notwendig erachten.
Tschechoslowakei
23.02.2023
10000044
NOR12000950
N1192019596S