Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 54
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Österreich verzichtet für sein Teil zugunsten der Tschecho-Slowakei auf alle Rechte und Ansprüche auf die Gebiete der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie, die jenseits der Grenzen Österreichs, wie sie in Artikel 27 des römisch zwei. Teiles (Österreichs Grenzen) festgesetzt sind, liegen und gemäß dem gegenwärtigen Vertrag als Teile der Tschecho-Slowakei anerkannt sind.
Tschechoslowakei
23.02.2023
10000044
NOR12000947
N1192019593S