Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 51
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Der serbisch-kroatisch-slowenische Staat ist damit einverstanden, daß die alliierten und assoziierten Hauptmächte in einem mit ihm zu schließenden Vertrage die Bestimmungen aufnehmen, die sie zum Schutze der Interessen der nationalen, sprachlichen und religiösen Minderheiten im serbisch-kroatisch-slowenischen Staate für notwendig erachten und genehmigt damit diese Bestimmungen.
Auch ist der serbisch-kroatisch-slowenische Staat damit einverstanden, daß die alliierten und assoziierten Hauptmächte in einen mit ihm zu schließenden Vertrag die Bestimmungen aufnehmen, die sie zur Sicherung der freien Durchfuhr und einer gerechten Regelung des Handelsverkehrs der anderen Völker für notwendig erachten.
Jugoslawien
02.03.2023
10000044
NOR12000944
N1192019590S