Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 47
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Österreich verzichtet für seinen Teil zugunsten des serbisch-kroatisch-slowenischen Staates auf alle Rechte und Ansprüche auf die Gebiete der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie, die jenseits der Grenzen Österreichs, wie sie in Artikel 27 des römisch zwei. Teiles (Österreichs Grenzen) beschrieben sind, liegen und durch den gegenwärtigen Vertrag oder irgendwelche andere zur Regelung der einschlägigen Angelegenheiten abgeschlossene Verträge, als zum serbisch-kroatisch-slowenischen Staat gehörig anerkannt sind.
Jugoslawien
23.02.2023
10000044
NOR12000940
N1192019586S