Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 42
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Österreich stellt innerhalb einer Frist von drei Monaten an Italien sämtliche den italienischen Eisenbahnen gehörige Wagen zurück, die vor Beginn des Krieges nach Österreich gelangt waren und nicht nach Italien zurückgekehrt sind.
23.02.2023
10000044
NOR12000935
N1192019581S