Kurztitel

Staatsvertrag von St. Germain

Kundmachungsorgan

StGBl. Nr. 303/1920

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 42

Inkrafttretensdatum

16.07.1920

Index

19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien

Text

Artikel 42.

Österreich stellt innerhalb einer Frist von drei Monaten an Italien sämtliche den italienischen Eisenbahnen gehörige Wagen zurück, die vor Beginn des Krieges nach Österreich gelangt waren und nicht nach Italien zurückgekehrt sind.

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2023

Gesetzesnummer

10000044

Dokumentnummer

NOR12000935

alte Dokumentnummer

N1192019581S