Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 35
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Die endgültigen Grenzregelungsprotokolle, die Karten und Beilagen werden in drei Urschriften ausgefertigt, von denen zwei den Regierungen der Grenzstaaten, die dritte der Regierung der französischen Republik übergeben werden, welch letztere authentische Ausfertigungen derselben den Signatarmächten des gegenwärtigen Vertrages zugehen lassen wird.
23.02.2023
10000044
NOR12000928
N1192019574S