Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 34
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Die Grenzsteine werden auf Sehweite voneinander aufgestellt; sie werden numeriert und mit ihrem Aufstellungsort und ihrer Nummer auf einem kartographischen Dokument verzeichnet.
23.02.2023
10000044
NOR12000927
N1192019573S