Durchführung des Adelsaufhebungsgesetzes
StGBl. Nr. 237/1919
römisch fünf
Paragraph 4
20.04.1919
10/16 Sonstiges Verfassungsrecht
Unter die aufgehobenen Titel fallen nicht die den öffentlichen Angestellten verliehenen staatlichen Amtstitel, insbesondere nicht die den Staatsangestellten verliehenen Titel höherer Rangsklassen, sowie die Titel der römisch fünf. und römisch sechs. Rangsklasse (Hofrat, Regierungsrat), bei Professoren der Hoch- und Mittelschulen oder bei Beamten der Handels- und Gewerbekammern u. dgl.
Hochschule, Universität, Handelskammer, Beamte, Schule
24.11.2022
10000035
NOR12000674
N1191910748Q