Beschluß der Provisorischen Nationalversammlung über die Aufhebung der Zensur
StGBl. Nr. 3/1918
BVG
Artikel 2,
16.11.1918
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Ziffer 2 Die Einstellung von Druckschriften und die Erlassung eines Postverbotes gegen solche findet nicht mehr statt.
Die bisher verfügten Einstellungen und Postverbote sind aufgehoben. Die volle Freiheit der Presse ist hergestellt.
Pressefreiheit
15.11.2022
10000033
NOR12000662
N11918121050