II. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz (Anlage)römisch II. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz (Anlage)
RGBl. Nr. 174/1913
Art. 60Artikel 60,
04.09.1900
Das Genfer Übereinkommen gilt auch für die im neutralen Gebiete untergebrachten Kranken und Verwundeten.