Kurztitel

römisch II. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz (Anlage)

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 174/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 58,

Inkrafttretensdatum

04.09.1900

Text

Artikel 58.

In Ermanglung einer besonderen Vereinbarung hat der neutrale Staat den bei ihm untergebrachten Personen Nahrung, Kleidung und die durch die Menschlichkeit gebotenen Hilfsmittel zu gewähren.

Die durch die Unterbringung verursachten Kosten sind nach dem Friedensschlusse zu ersetzen.