Kurztitel

römisch II. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz (Anlage)

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 174/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 49,

Inkrafttretensdatum

04.09.1900

Text

Artikel 49.

Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete außer den im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebietes geschehen.