römisch II. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz (Anlage)
RGBl. Nr. 174/1913
Artikel 49,
04.09.1900
Erhebt der Besetzende in dem besetzten Gebiete außer den im vorstehenden Artikel bezeichneten Abgaben andere Auflagen in Geld, so darf dies nur zur Deckung der Bedürfnisse des Heeres oder der Verwaltung dieses Gebietes geschehen.