römisch II. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz (Anlage)
RGBl. Nr. 174/1913
Artikel 44,
04.09.1900
Es ist untersagt, die Bevölkerung eines besetzten Gebietes zur Teilnahme an militärischen Unternehmungen gegen ihr eigenes Land zu zwingen.