Kurztitel

römisch zwei. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 174/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

04.09.1900

Text

Artikel 4.

Die Mächte, die nicht unterzeichnet haben, können diesem Übereinkommen später beitreten.

Sie haben zu diesem Zwecke ihren Beitritt den vertragschließenden Mächten mittels einer schriftlichen Anzeige bekanntzugeben, welche an die niederländische Regierung zu richten und von dieser allen übrigen vertragschließenden Mächten mitzuteilen ist.