römisch zwei. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz
RGBl. Nr. 174/1913
Artikel eins
04.09.1900
Die hohen vertragschließenden Teile werden ihren Landstreitkräften Weisungen erteilen, welche der diesem Übereinkommen angeschlossenen Ordnung, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges entsprechen.