römisch vier. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz
RGBl. Nr. 180/1913
Artikel eins
26.01.1910
Die Vertragsmächte werden ihren Landstreitkräften Verhaltensmaßregeln geben, welche der dem vorliegenden Übereinkommen beigefügten Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkrieges entsprechen.