Kurztitel

römisch eins. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 173/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 61,

Inkrafttretensdatum

04.09.1900

Text

Artikel 61.

Sollte einer der hohen vertragschließenden Teile dieses Übereinkommen kündigen, so würde diese Kündigung ihre Wirkung erst ein Jahr nach der Anzeige ausüben, welche schriftlich an die niederländische Regierung zu richten und von dieser unverzüglich allen übrigen vertragschließenden Mächten mitzuteilen ist.

Diese Kündigung soll nur in Ansehung der Macht, die sie erklärt hat, wirksam sein.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterzeichnet und ihm ihre Siegel beigedrückt.

Geschehen im Haag, am neunundzwanzigsten Juli achtzehnhundertneunundneunzig in einer einzigen Ausfertigung, die im Archiv der Regierung der Niederlande hinterlegt bleiben soll und wovon beglaubigte Abschriften den Vertragsmächten auf diplomatischem Wege übergeben werden sollen.