Kurztitel

römisch eins. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 173/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 57,

Inkrafttretensdatum

04.09.1900

Text

Artikel 57.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten selbst und die Kosten des Schiedsgerichtes zu gleichem Anteile.