römisch eins. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz
RGBl. Nr. 173/1913
Artikel 53,
04.09.1900
Der Schiedsspruch wird in öffentlicher Sitzung des Schiedsgerichtes in Gegenwart oder nach gehöriger Ladung der Vertreter und Rechtsbeistände der Parteien verlesen.