Kurztitel

römisch eins. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 173/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 52,

Inkrafttretensdatum

04.09.1900

Text

Artikel 52.

Der Schiedsspruch ist mit Gründen zu versehen. Er ist schriftlich auszufertigen und von sämtlichen Mitgliedern des Schiedsgerichtes zu unterfertigen.

Diejenigen Mitglieder, welche in der Minderheit geblieben sind, können bei der Unterfertigung ihre abweichende Meinung feststellen.