Kurztitel

römisch eins. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 173/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 51,

Inkrafttretensdatum

04.09.1900

Text

Artikel 51.

Die Beratung des Schiedsgerichtes ist nicht öffentlich.

Jede Entscheidung ergeht nach der Mehrheit der Mitglieder des Schiedsgerichtes.

Die Weigerung eines Mitgliedes sich an der Abstimmung zu beteiligen, muß im Protokolle vermerkt werden.