römisch eins. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz
RGBl. Nr. 173/1913
Artikel 48,
04.09.1900
Das Schiedsgericht ist befugt, seine Zuständigkeit zu bestimmen, indem es die Schiedsvereinbarung sowie die sonstigen Staatsverträge, die für den Gegenstand angeführt werden können, auslegt und die Grundsätze des internationalen Rechtes anwendet.