römisch eins. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz
RGBl. Nr. 173/1913
Artikel 46,
04.09.1900
Sie haben das Recht, Einreden sowie einen Zwischenstreit zu erheben. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes über diese Punkte sind endgültig und können zu weiteren Erörterungen nicht Anlaß geben.