Kurztitel

römisch eins. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 173/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 45,

Inkrafttretensdatum

04.09.1900

Text

Artikel 45.

Die Vertreter und die Rechtsbeistände der Parteien sind befugt, beim Schiedsgerichte mündlich alle Rechtsbehelfe vorzubringen, die sie zur Verteidigung ihrer Sache für nützlich halten.