Kurztitel

römisch drei. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 179/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

26.01.1910

Text

Artikel 3.

Der Artikel 1 dieses Übereinkommens wird wirksam im Falle eines Krieges zwischen zwei oder mehreren Vertragsmächten.

Der Artikel 2 ist verbindlich in den Beziehungen zwischen einer kriegführenden Vertragsmacht und den neutralen Mächten, die gleichfalls Vertragsmächte sind.