Kurztitel

römisch eins. Übereinkommen der römisch eins. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 173/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 22

Inkrafttretensdatum

04.09.1900

Text

Artikel 22.

Ein Internationales Bureau mit dem Sitze im Haag dient dem Schiedshofe für die Bureaugeschäfte.

Dieses Bureau vermittelt die auf den Zusammentritt des Schiedshofes bezüglichen Mitteilungen.

Ihm obliegt die Obhut über das Archiv sowie die Führung aller Verwaltungsgeschäfte.

Die unterzeichneten Mächte machen sich anheischig, dem Internationalen Bureau im Haag eine beglaubigte Abschrift einer jeden zwischen ihnen getroffenen Schiedsabmachung sowie eines jeden Schiedsspruches mitzuteilen, der sie betrifft und durch besondere Schiedsgerichte erlassen ist.

Sie machen sich anheischig, dem Bureau ebenso die Gesetze, allgemeinen Anordnungen und Urkunden mitzuteilen, die gegebenenfalls die Vollziehung der von dem Schiedshofe erlassenen Sprüche dartun.