Kurztitel

römisch elf. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 187/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

26.01.1910

Text

Artikel 4.

Von der Wegnahme sind gleichermaßen die Schiffe befreit, die mit religiösen, wissenschaftlichen oder menschenfreundlichen Aufgaben betraut sind.