Kurztitel

römisch dreizehn. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 188/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 26

Inkrafttretensdatum

26.01.1910

Text

Artikel 26.

Die Ausübung der in diesem Übereinkommen festgestellten Rechte durch eine neutrale Macht darf niemals von dem einen oder dem anderen Kriegführenden, der die in Betracht kommenden Artikel angenommen hat, als unfreundliche Handlung angesehen werden.