römisch dreizehn. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz
RGBl. Nr. 188/1913
Artikel 22
26.01.1910
Die neutrale Macht muß ebenso die Befreiung solcher Prisen herbeiführen, die bei ihr eingebracht worden sind, ohne daß die im Artikel 21 vorgesehenen Voraussetzungen vorliegen.