Kurztitel

römisch acht. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 184/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

26.01.1910

Text

Artikel 12.

Die Vertragsmächte verpflichten sich, die Frage der Verwendung selbsttätiger Kontaktminen sechs Monate vor dem Ablaufe der im ersten Absatze des vorstehenden Artikels vorgesehenen Frist wieder aufzunehmen, falls sie nicht vorher von der Dritten Friedenskonferenz wieder aufgenommen und gelöst worden ist.

Sollten die Vertragsmächte ein neues Übereinkommen über die Verwendung von Minen schließen, so verliert, sobald dieses in Kraft tritt, das vorliegende Übereinkommen seine Gültigkeit.