Kurztitel

römisch sieben. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 183/1913

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

26.01.1910

Text

Artikel 3.

Der Befehlshaber muß im Staatsdienste stehen und von der zuständigen Staatsgewalt ordnungsmäßig bestellt sein. Sein Name muß in der Rangliste der Kriegsmarine stehen.