römisch sieben. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz
RGBl. Nr. 183/1913
Artikel 3
26.01.1910
Der Befehlshaber muß im Staatsdienste stehen und von der zuständigen Staatsgewalt ordnungsmäßig bestellt sein. Sein Name muß in der Rangliste der Kriegsmarine stehen.