römisch sieben. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz
RGBl. Nr. 183/1913
Artikel eins
26.01.1910
Kein Handelsschiff, das in ein Kriegsschiff umgewandelt wurde, hat die mit dieser Eigenschaft verbundenen Rechte und Verpflichtungen, wenn es nicht dem direkten Befehle, der unmittelbaren Aufsicht und der Verantwortlichkeit der Macht, deren Flagge es führt, unterstellt ist.