römisch neun. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz
RGBl. Nr. 185/1913
Artikel eins
26.01.1910
Es ist untersagt, unverteidigte Häfen, Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude durch Seestreitkräfte zu beschießen.
Eine Örtlichkeit darf nicht aus dem Grunde allein beschossen werden, weil vor ihrem Hafen unterseeische selbsttätige Kontaktminen verankert sind.