Kurztitel

Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 78 aus 1998,

Inkrafttretensdatum

13.03.1998

Außerkrafttretensdatum

24.04.2001

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit

der Bestimmungen über die Durchführung der besonderen Überprüfung

und wiederkehrenden Begutachtung von Fahrzeugen sowie über die

Prüfung von Fahrtschreibern, Kontrollgeräten und

Geschwindigkeitsbegrenzern festgelegt werden (Prüf- und

Begutachtungsstellenverordnung - PBStV)

(CELEX-Nr.: 396L0096)

StF: BGBl. II Nr. 78/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der Paragraphen 24, Absatz 5,, 24a Absatz 7,, 56 Absatz 4,, 57 Absatz 9,, 57a Absatz 2,, Absatz 7,, Absatz 7 c und Absatz 8 und Paragraph 58, Absatz 4, KFG 1967, Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1967,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 1997,, wird verordnet:

                           Inhaltsverzeichnis

                              1. Abschnitt

                   Besondere Überprüfung, Kostenersatz

§ 1.   Einrichtung für die Überprüfung

§ 2.   Kostenersatz für die besondere Überprüfung und die Prüfung an

       Ort und Stelle

                                2. Abschnitt

                         Wiederkehrende Begutachtung

§ 3.   Geeignetes Personal

§ 4.   Einrichtungen für die Begutachtung

§ 5.   Begutachtungsformblatt

§ 6.   Begutachtungsplakette

§ 7.   Beschaffenheit der Begutachtungsplakette

§ 8.   Ermächtigung zur Herstellung von Begutachtungsplaketten

§ 9.   Anbringung der Begutachtungsplakette

                              3. Abschnitt

       Durchführung der Überprüfung und Begutachtung von Fahrzeugen

§ 10.  Mängelgruppen

                              4. Abschnitt

        Prüfung von Fahrtschreibern und Geschwindigkeitsbegrenzern

§ 11.  Prüfung von Fahrtschreibern

§ 12.  Ausrüstung und Personal der Prüfstellen für

       Geschwindigkeitsbegrenzer

§ 13.  Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern

                              5. Abschnitt

                           Schlußbestimmungen

§ 14.  Übergangsbestimmungen

§ 15.  Inkrafttreten

                         Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1: § 5 Abs. 1      Begutachtungsformblatt

Anlage 2: § 5 Abs. 1      vereinfachtes Begutachtungsformblatt

Anlage 3: § 5 Abs. 3      Begutachtungsstellenstempel

Anlage 4: § 6 Abs. 1      Begutachtungsplakette

Anlage 5: § 7 Abs. 2 Z 7  Prüfvorschrift für Plakettenfolie

Anlage 6: § 10            Katalog der Prüfpositionen

Anlage 7: § 11 Abs. 4   )

          § 13 Abs. 3   ) Prüfnachweis