Luftverkehrsabkommen (Nordmazedonien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 136 aus 1997,
Vertrag – Nordmazedonien
Paragraph 0
01.08.1997
08.11.1996
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER MAZEDONISCHEN REGIERUNG
StF: BGBl. III Nr. 136/1997
Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen wurden am 13. November 1996 bzw. 4. Juni 1997 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 20, mit 1. August 1997 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Mazedonische Regierung,
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
e-rk3
27.02.2019
10012716
NOR11013114
N9199748727L