ADR - Beförderung von festen Abfällen und Rückständen
Bundesgesetzblatt Nr. 110 aus 1996,
01.07.1995
30.06.2000
(Übersetzung) VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von festen Abfällen und Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten
StF: BGBl. Nr. 110/1996