Luftverkehrsabkommen (Mexiko)
Bundesgesetzblatt Nr. 90 aus 1996,
Vertrag – Mexiko
Paragraph 0
01.03.1996
27.03.1995
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN
StF: BGBl. Nr. 90/1996
Deutsch, Englisch, Spanisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 19, des Abkommens wurden am 2. Mai 1995 bzw. 22. Jänner 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, mit 1. März 1996 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten,
in diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt, als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
haben folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1983,
e-rk3
16.09.2019
10012606
NOR11012980
N9199653580J