ADR - Beförderung von Abfällen und festen Rückständen
Bundesgesetzblatt Nr. 841 aus 1995,
01.07.1995
30.06.2000
(Übersetzung) VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Belgiens, Dänemarks sowie Norwegens und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Abfällen und festen Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten
StF: BGBl. Nr. 841/1995