ADR - Beförderung von Batterien (gebraucht, beschädigt o. unbeschäd.)
Bundesgesetzblatt Nr. 792 aus 1995,
01.01.1995
31.12.1996
(Übersetzung) VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde von Dänemark und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von gebrauchten, beschädigten oder unbeschädigten Batterien
StF: BGBl. Nr. 792/1995