ADR - Beförderung von festen Abfällen und Rückständen
Bundesgesetzblatt Nr. 716 aus 1995,
01.07.1995
30.06.2000
(Übersetzung) VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde Luxemburgs, Schwedens, der Schweiz sowie Portugals und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von Abfällen und festen Rückständen, die Verbindungen von Antimon oder Blei oder von beiden enthalten
StF: BGBl. Nr. 716/1995