ADR - Beförderung von Batterien (neu o. gebraucht u. nicht beschäd.)
Bundesgesetzblatt Nr. 550 aus 1995,
01.01.1995
31.12.1996
(Übersetzung)
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von neuen oder gebrauchten und nicht beschädigten Batterien
StF: BGBl. Nr. 550/1995