Kurztitel

ADR - Beförderung von Batterien (neu o. gebraucht u. nicht beschäd.)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 550 aus 1995,

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Außerkrafttretensdatum

31.12.1996

Langtitel

(Übersetzung)

VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von neuen oder gebrauchten und nicht beschädigten Batterien

StF: BGBl. Nr. 550/1995