ADR - Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe
Bundesgesetzblatt Nr. 207 aus 1995,
01.01.1995
31.12.1998
(Übersetzung)
VEREINBARUNG zwischen der für das ADR zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich über die Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihren Lösungen und Gemischen (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder die anderen Ziffern der Klasse 9 zugeordnet werden können
StF: BGBl. Nr. 207/1995